Die Scheideggmarch

Quelle: Challigroosi u Muggestutz von Rudolf Rubi

 

Berggrate und Wasserscheiden sind von der Natur gegebene Grenzen und, wo der Mensch sie nicht annimmt und sie überschreit et, gerät er leicht in Streit mit den Nachbarn. In Grindelwald reicht die Scheideggalp weit über die Wasserscheide zwischen Gemsberg und Wetterhorn auf die Hasliseite hinüber und bis zum Schwarzwald hinunter, was den Oberhaslern bis auf den heutigen Tag ein Ärgernis und ein Unrecht ist.

Seit wann Hasler und Grindelwalder um den Besitz der oberen Alpweiden östlich der Grat scheide stritten, berichten weder Schrift noch Satzung. Mündliche Überlieferung aber erzählt vom schliesslichen Überdruss der Streitenden und ihrer Übereinkunft, dem Zank mit einem endgültigen Schiedsspruch ein für allemal ein Ende zu setzen. So besammelten sich denn gemäss Abrede die Ausgeschlossenen der beiden Talschaften im Schwand, wo die strittige Grenze war.

                               Die Schiedsrichter forderten die Grindelwalder auf, begr ündete Aussage zu tun, seit wann und warum die Alpengrenze gerade hier verlaufe. Da trat der älteste Grindelwalder vor und tat mit erhobenen Schwurfingern folgenden Eid: „So wahr i de Schepfer uber mier han, so wahr stahn i hie uf Grindelwaldboden!“ – und Grindelwald boden sei es gewesen, solange er sich zurückbesinnen möge. Auf diesen Eid hin urteilten die Richter zugunsten der Grindelwalder und die Hasler hatten das Nachsehen.

Der schwörende Grindelwalder aber hatte noch jenseits der Wasserscheide Erde in seine Schuhe getan und einen hölzernen Milchlöffel, ein Schöpfer, unter den Hut auf den Kopf gelegt und also betrügerisch seinen Eid abgelegt. Er fand keine Ruhe nach seinem Tod und muss immer wieder vom Schwandboden den Schwarzwald und das Rosenlaui hinaus bis zum Twirgi reiten, oft verkehrt auf dem Rosse sitzend und sein Los beklagend. Zu sehen bekommt man den „Zwirgiryter“ nur alle hundert Jahre, und gelingt es dann nicht, ihn von seinem wildschnaubenden Pferd herunterzureissen, so muss er weitere hundert Jahre reiten und büssen für seinen unseligen Eid.